Kleingartenrecht·6 Min. Lesezeit·Geprüft: Mai 2026

Laube im Kleingarten: 24-m²-Grenze, Freisitz und Nutzung

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Kurze Antwort
Im Kleingarten ist eine Laube nach § 3 Abs. 2 BKleingG nur in einfacher Ausführung mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Sie darf nach Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Was genau zur 24-m²-Fläche zählt, legt die Praxis im Verein aus: überdachte Freisitze, Vordächer und feste Anbauten werden in der Regel mitgerechnet. Vereinssatzung, Gartenordnung und Pachtvertrag können zusätzlich strenger sein. Bestandsschutz für ältere Lauben ist möglich, aber nicht garantiert. Verbindlich ist immer die schriftliche Auskunft des Vorstands.

Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) definiert in § 3 Abs. 2 die zulässige Größe von Lauben. Die Grundfläche darf 24 m² einschließlich überdachten Freisitzes nicht überschreiten.

Die Laube darf nach Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Ein voll eingerichtetes Bad spricht häufig dagegen.

Vereinssatzung und Pachtvertrag können zusätzlich strenger sein. Bestandsschutz für ältere Lauben ist möglich, aber nicht garantiert.

Wann ist es welche Lage?

Meist unproblematisch

Einfache Laube bis 24 m² mit überdachtem Freisitz, keine Wohnnutzung.

Vorher prüfen

Anbauten, Gewächshäuser, zusätzliche Überdachungen.

Kritisch

Über 24 m² Gesamtfläche, Wohnnutzung, fest eingebaute Bäder.

Was du vorher prüfen solltest

  • § 3 BKleingG (Laubengröße, Nutzung)
  • Vereinssatzung und Gartenordnung
  • Pachtvertrag
  • Historische Genehmigungen

Typische Fehler

  • Überdachter Freisitz wird nicht mitgerechnet
  • Annahme: Bestand zählt nicht
  • Heimliche Anbauten

Konkrete Schritte

  • Laubenmaße aufnehmen (inkl. Freisitz)
  • Vereinssatzung lesen
  • Pachtvertrag prüfen
  • Vorstand schriftlich anfragen

Passender Mustertext

Anfrage an den Vereinsvorstand wegen Laube

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Häufige Fragen

Quellen & Prüfstand
  • Bundeskleingartengesetz (BKleingG)Bundesministerium der Justiz · Quelle prüfen
    Bundesweit gültiger Rahmen für Kleingärten.

Zuletzt redaktionell geprüft: Mai 2026

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