Laube im Kleingarten: 24-m²-Grenze, Freisitz und Nutzung
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) definiert in § 3 Abs. 2 die zulässige Größe von Lauben. Die Grundfläche darf 24 m² einschließlich überdachten Freisitzes nicht überschreiten.
Die Laube darf nach Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Ein voll eingerichtetes Bad spricht häufig dagegen.
Vereinssatzung und Pachtvertrag können zusätzlich strenger sein. Bestandsschutz für ältere Lauben ist möglich, aber nicht garantiert.
Wann ist es welche Lage?
Einfache Laube bis 24 m² mit überdachtem Freisitz, keine Wohnnutzung.
Anbauten, Gewächshäuser, zusätzliche Überdachungen.
Über 24 m² Gesamtfläche, Wohnnutzung, fest eingebaute Bäder.
Was du vorher prüfen solltest
- § 3 BKleingG (Laubengröße, Nutzung)
- Vereinssatzung und Gartenordnung
- Pachtvertrag
- Historische Genehmigungen
Typische Fehler
- Überdachter Freisitz wird nicht mitgerechnet
- Annahme: Bestand zählt nicht
- Heimliche Anbauten
Konkrete Schritte
- Laubenmaße aufnehmen (inkl. Freisitz)
- Vereinssatzung lesen
- Pachtvertrag prüfen
- Vorstand schriftlich anfragen
Häufige Fragen
- Bundeskleingartengesetz (BKleingG) — Bundesministerium der Justiz · Quelle prüfenBundesweit gültiger Rahmen für Kleingärten.
Zuletzt redaktionell geprüft: Mai 2026
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